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Herr Rechtsanwalt Vinar absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er im Jahr 2004. Seit 2008 ist er in Hamburg selbständiger Anwalt und durchgängig forensisch tätig. Zuvor war er u.a. freiberuflich in einer Kanzlei im Bereich des Verkehrs- und Schadensrechts tätig.
Im Jahr 2014 wurde Herrn Rechtsanwalt Vinar vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg der akademischen Grad "Master of Law – LL.M. Versicherungsrecht (Insurance Law)" verliehen.
Herr Rechtsanwalt Guntermann ist nach 35 Jahren Berufstätigkeit zum Jahresende 2021 aus der Rechtsanwaltskanzlei Guntermann & Vinar ausgeschieden.