040 25317809 kontakt@rae-guntermann-vinar.de
Mit dem Verkehrsrecht wird jeder täglich konfrontiert. Egal, ob Sie Ihr Kind zur Schule bringen, sich selbst auf den Weg zur Arbeit begeben oder einen Ausflug machen. Sie sind mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und haben sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Durch den Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht, wie auch im Versicherungsrecht und Schadensrecht, können wir Sie in dieser schnell unübersichtlich werdenden Rechtsmaterie effizient beraten, vertreten und verteidigen.
Das allgemeine Schadensrecht findet prinzipiell für jede Art von Schadensersatzanspruch Anwendung. Die von uns durchgeführte Prüfung eines Ersatzanspruchs nach einem Schadensfall bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf Verkehrsunfälle und deren Folgen. Es kann aber auch um einen Sturz auf einem bei Glätte unzureichend gestreuten oder geräumten Gehweg, über einen aus dem Pflaster herausragenden Gullydeckel oder eine nicht ausreichend markierte Treppenstufe, Hundebisse, Tritte durch ein Pferd oder ähnliche Schadensereignisse gehen, die einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge haben.
Reine Sachschäden sind häufig relativ einfach zu bemessen. Bei Personenschäden mit Anspruch auf Schmerzensgeld ist die Berechnung oft komplex, zumal es keine gesetzlichen Tabellen zur Orientierung gibt.
Das Versicherungsrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete, mit denen Bürger regelmäßig konfrontiert werden. Schnell kann dieser "Versicherungsdschungel" unübersichtlich werden. Welches Risiko ist überhaupt versichert, welche Versicherungsleistung ist vom Versicherer zu erbringen, was ist eine Gefahrerhöhung oder eine Obliegenheitsverletzung und wieso kommt der Erstprämie eine so entscheidende Bedeutung für den Versicherungsschutz zu? All dies sind wichtige Fragen. Hilfesuchende sind gut beraten, sich an einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden.
Mit einer Ordnungswidrigkeit wird in Deutschland eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln bezeichnet, die zumeist mit einer Geldbuße, mit Auflagen oder etwa einem Fahrverbot geahndet wird. Viele Ordnungswidrigkeiten werden insbesondere im Straßenverkehr begangen, weshalb das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht eng beieinander liegen. Spätestens nach Erhalt eines Bußgeldbescheids sollten Sie handeln und einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Jeder Verkehrsunfall stellt auch eine potentielle Straftat dar und damit das Risiko der eigenen Strafbarkeit. Insofern sind Verkehrsunfälle und deren rechtliche Folgen nicht zu unterschätzen. Gleiches gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln. Neben einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe droht immer auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb sollten Sie in jedem Fall einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Strafrechtliche Angelegenheiten sollten aus gutem Grund einem erfahrenen Strafverteidiger überlassen werden. Denn in den meisten Fällen überblicken die Beschuldigten nicht die Reichweite der strafrechtlichen Konsequenzen. Eine taktisch und strategisch gut aufgebaute Verteidigung braucht Fachwissen und Erfahrung.