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Sachschäden sind in häufig relativ einfach zu bemessen. Bei Personenschäden mit Anspruch auf Schmerzensgeld beispielsweise als Folge eines Unfalls mit einem Kraftfahrzeug oder Fahrrad, eines Sturzes auf einem bei Glätte unzureichend gestreuten Gehweg, eines Hundebiss (Schadensersatz nach Hundebiss), eines Pferdetritts (Schadensersatz nach Pferdetritt) oder eines ähnlichen Schadensereignis wird das ganze Verfahren der Schadensberechnung oft komplex. Die Bemessung eines solchen Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung, denn gesetzliche Schmerzensgeldtabellen in diesem Sinne existieren nicht. |
In der Praxis wird Schmerzensgeld unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle aus der Rechtsprechung festgesetzt. Für diese Vergleiche sind Tabellen in Form gesammelter Gerichtsurteile gebräuchlich, so beispielsweise:
Diese Urteilstabellen können zur etwaigen Einschätzung hilfreich sein. Sie ersetzen jedoch nicht die anwaltliche Erfahrung. Letztlich hängt die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes auch maßgeblich vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts ab.
Die Bestimmung eines Schmerzensgeldes ist von diversen Faktoren abhängig:
Voraussetzung für einen unfallbedingten Schmerzensgeldanspruch ist der Nachweis des kausalen Zusammenhangs zwischen körperlicher Beeinträchtigung und Unfallgeschehen. Besonders Verletzungen, die sich erst schleichend bemerkbar machen, können es sehr schwer machen, das Gericht von einem Sachzusammenhang zu überzeugen.
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, lassen Sie sich umgehend medizinisch untersuchen und darüber ein ärztliches Attest ausstellen.
Egal, ob Sie aufgrund eines Unfalls, eines Sturzes auf einem bei Glätte unzureichend gestreuten Gehweg, eines Hundebisses oder eines ähnlichen Schadensereignisses Schmerzensgeld beanspruchen wollen. Sie sollten in jedem Fall einen in dieser Materie erfahrenen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs beauftragen. Rufen Sie uns am besten gleich an unter 040-25317809, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular und Sie erhalten einen Rückruf.
Eine erste Einschätzung zu dem von Ihnen begehrten Schmerzensgeldanspruch erhalten Sie kostenlos.